Im Laufe der Zeit verdrängte die wachsende Stadtverwaltung die Händler und brachte statt diesen vorübergehend die örtliche Polizei und die Feuerwehr im Erdgeschoss unter.
Dabei ist jede Feuerwehr für ihren Stadtteil, deren Grenzen sich nach denen der früheren Gemeinden vor der Gebietsreform orientieren, örtlich zuständig.
Angelegenheiten der Bauordnung oder der örtlichen Sicherheitspolizei gehören etwa zu ihrem Aufgabenbereich, die sie durch die gewählten Gemeinderäte und Gemeindevertreter sowie den Bürgermeister besorgen.