Ob daneben wie bei anderen Grundrechten auch mittelbar die Freizügigkeit beeinträchtigendes Verhalten einen Grundrechtseingriff darstellen kann, ist strittig.
Seine Freizügigkeit demonstrierte er durch sein großzügiges Angebot, zum Aufbau der öffentlichen Gebäude und Tempel den Schmuck des Kaiserpalastes zu verwenden.
Das Heiratsrecht der Leibeigenen mit freien Bürgern war, im Gegensatz zu anderen Gegenden nur mittelbar durch die eingeschränkte Freizügigkeit beschränkt.