Das Unterbringungsgesetz gilt für Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie, in denen Personen in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden.
Der Fahrer eröffnete Legere schließlich, er „könne nicht weiterfahren,“ woraufhin dieser ihm die Erlaubnis erteilte, rechts heranzufahren und anzuhalten.